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Die Kanzlei Jacob Armgardt Stamm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Sitz in Bergisch Gladbach versteht sich als modernes, national wie international ausgerichtetes Dienstleistungsunternehmen. Die Identifikation mit Ihren Zielen und die Entwicklung kreativer Lösungen sind der Schlüssel für den gemeinsamen Erfolg. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach neuen Impulsen, eröffnen Ihnen variable Perspektiven und unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens. Menschlich und kompetent, kreativ und effizient.
AnlagenbaurechtDieses Rechtsgebiet befasst sich im Schwerpunkt mit dem Kraftwerksbau sowie sonstigen technischen Anlagen. Aufgabenstellungen sind insbesondere die Vertragsgestaltung und die Behandlung von Haftungsfragen. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung wasserdichter Verträge und sorgen für klare Verhältnisse in allen Fragen der Haftung. Bau- und ArchitektenrechtIn zurückliegender Zeit hat sich das Bau- und Architektenrecht zunehmend zu einer Spezialmaterie entwickelt. Eine professionelle Beratung ist daher unerlässlich. Wir bieten eine umfassende Beratung - von der Vertragsgestaltung über die Bauabwicklung bis hin zur Bewältigung von Konfliktfällen. Dabei greifen wir auf die langjährigen Erfahrungen unserer Kollegen aus diesem Fachbereich zurück. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch im Prozess, sofern eine außergerichtliche Einigung scheitert. Zu unserem Leistungsspektrum zählt weiterhin die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Inhouse-Schulungen. Abgerundet wird das Bild durch zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen unserer Kollegen in den für das Baurecht maßgeblichen Fachzeitschriften. GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht ist eine Sammelbezeichnung für das Recht von privatrechtlichen Personenvereinigungen, die vertraglich begründet wurden, um ein bestimmtes gemeinsames Ziel - wie etwa den Betrieb eines Unternehmens - zu erreichen. Zu differenzieren ist zwischen Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) und Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH und AG). Nicht selten kommt es bei Personengesellschaften mit ihren engen Bindungen zwischen den einzelnen Gesellschaftern immer wieder zum Streit über Fragen der Haftung, der Geschäftsverteilung aber auch der Nachfolgeregelung. Im Bereich der Kapitalgesellschaften stehen Fragen der gesellschaftsrechtlichen Gestaltung unter Berücksichtigung von Anteilseignerrechten sowie steuerlicher Aspekte im Vordergrund. Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das Gesellschaftsrecht zur Verfügung. HandelsrechtDas Handelsrecht gilt hierzulande als das "Sonderprivatrecht der Kaufleute" und es handelt sich somit um ein spezielles Gebiet des Privat- respektive Zivilrechts, obwohl auch öffentlich-rechtliche Normen enthalten sind. Zu den Fragestellungen des Handelsrechts gehören die Definition der Prokura, die Rahmenbedingungen für eine Handlungsvollmacht, Eintragungskriterien für das Handelsregister, die Spezifizierung von Bilanzierungsgrundsätzen für die Erstellung des Jahresabschlusses sowie die Definition der wichtigsten Buchführungsgrundsätze. Aber auch die Fragen, was unter internen und externen Informationspflichten zu verstehen ist und wann etwa eine Gewinn- und Verlustrechnung beziehungsweise wann ein Betriebsvermögensvergleich zu erstellen ist, sind diesem Rechtsgebiet zuzuordnen. Wesentliche Ziele des Handelsrechts sind dabei neben der raschen Geschäftsabwicklung, beispielsweise über eine unverzügliche Mängelrüge, die Rechtsklarheit, Publizität und erhöhter Vertrauensschutz sowie eine stärkere Bindung an Gebräuche und Gepflogenheiten. KapitalanlagerechtDas Kapitalanlagerecht regelt neben der Phase der Projektierung auch das öffentliche
Angebot sowie den Vertrieb von Kapitalanlagen. Auch die daraus entstehenden
Rechtsverhältnisse sind Inhalt des Kapitalanlagerechts. Wesentlicher Bestandteil des Rechtsgebiets ist das Wertpapierhandelsgesetz, welches im Wesentlichen das Verbot
von Insiderhandelsgeschäften und die Überwachung der Märkte durch das
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel umfasst. Auch flankierende Regelungen wie die im Verhältnis zum Kunden geltenden Wohlverhaltensregeln gehören dazu. Zu den typischen Beispielen des Kapitalanlagerechts gehören neben der Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung oder von Ansprüchen aus fehlerhafter Vermögensverwaltung auch die Einschaltung von Aufsichtsbehörden, Sammelklagen geschädigter Anleger, die Sicherung von Vermögenswerten bei Kapitalanlagebetrug sowie das Insiderrecht. Unternehmenskauf und UnternehmensnachfolgeUnternehmer können etwa durch die Umstrukturierung eines Unternehmens den Verkauf oder Nachfolgeregelungen steuerlich erheblich begünstigen. Als Käufer eines Unternehmens ist dabei jedoch Vorsicht geboten: Denn der Erwerb von Anteilen von Kapitalgesellschaften an anderen Kapitalgesellschaften ist nur noch beschränkt von der Steuer absetzbar. Der Verkäufer von Gesellschaftsanteilen haftet zudem nur für deren rechtlichen Bestand, nicht aber für die Werthaltigkeit der Firma respektive für die Existenz bestimmter Wert bildender Faktoren. Daher sollte bei der Abfassung von Unternehmenskauf- oder Unternehmensbeteiligungsverträgen dezidiert auf die Vollständigkeit der Garantien sowie auf die Zusicherung des Verkäufers geachtet werden, um unkalkulierbare Risiken als Käufer zu vermeiden. Wir unterstützen Sie als Verkäufer oder Käufer bei der steueroptimierten und haftungsrechtlich abgesicherten Abfassung von Unternehmenskauf- oder Unternehmensbeteiligungsverträgen. WirtschaftsrechtDas Wirtschaftsrecht beinhaltet die Rechtsregeln, mit denen die Wirtschaft sich auseinanderzusetzen hat. Unter der Wirtschaft sind alle Unternehmer, die Banken und Versicherungen, aber auch die Kaufleute, Handwerker und Freiberufler zu verstehen. Wir beraten Sie in allen Fragen des Wirtschaftsrechts, darunter jene zur Berufszulassung und Berufsordnung. Das Wirtschaftsrecht beinhaltet aber auch fallabhängig die mit ihm eng verknüpften Rechtsgebiete wie das Handels- und Gesellschaftsrecht, Wertpapier- und Bankrecht, Patent-, Marken- und Urheberrecht sowie das Recht der Neuen Medien, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie das Insolvenzrecht. Für die Unternehmer von erheblicher Bedeutung sind zudem das Vertragsrecht, Haftungsrecht, die Produkthaftung und das Versicherungsrecht, ebenso wie auch Bereiche des Steuer- und Bilanzrechts. Diese eng miteinander verwobenen, vielschichtigen und häufig komplexen Fragestellungen arbeiten wir mit Ihnen dezidiert und konsequent auf und führen Sie schnellstmöglich zu einer sicheren Lösung. ZivilprozessrechtUnsere Erfahrung hat gezeigt, dass sich eine Vielzahl von Prozessen im Wege außergerichtlicher Verhandlungen vermeiden lässt. Eine professionelle Gesprächsführung erspart sehr oft zeit- und kostenaufwendige Rechtstreitigkeiten und führt zu sachgerechten Lösungen. Langwierige Schriftwechsel führen hingegen selten zum Ziel. Scheitert daher im Einzelfall eine gütliche Streitschlichtung, so bieten wir eine zügige Prozessführung an. Dies beinhaltet auch die anschließende Vollstreckung und Beitreibung der geltend zu machenden Ansprüche. Unsere Kompetenz im Bereich des Zivilprozessrechts zeichnet sich nicht zuletzt durch etliche wissenschaftliche Veröffentlichungen und die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen aus. |